Einkommensgrenzen

Der gesetzlichen Einkommensgrenze ist das anrechenbare Jahreseinkommen des Antragstellers und ggf. seiner Haushaltsangehörigen gegenüber zu stellen, um so die Über-/Unterschreitung der Einkommensgrenze feststellen zu können. Um das anrechenbare Jahreseinkommen zu ermitteln, ist eine umfangreiche Berechnung / Bereinigung nach den §§ 14 und 15 WFNG NRW erforderlich.
Ausgangsbasis ist das Jahreseinkommen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 Einkommensteuergesetz. Von daher ist die Einkommensgrenze nicht gleichzusetzen mit der Höhe des erzielten / bezogenen Jahreseinkommens.

 

Zum anrechenbaren Jahreseinkommen zählen nicht:
  • die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Einkommensteuergesetz (z.B. Zinseinkünfte)
 

  • die Ausbildungsvergütung eines haushaltsangehörigen Kindes im Sinne des § 32 Absätze 1 und 3 bis 5 des  

    Einkommensteuergesetzes (das sind grundsätzlich solche Kinder, für die noch ein Anspruch auf gesetzliches Kindergeld 

    neben der Ausbildungsvergütung besteht),


  • die Einkünfte einer zu betreuenden haushaltsangehörigen Person, die hilflos / häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 33 b

    Abs. 6 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist

Einkommensgrenzen Einkommensgruppe A

Personenzahl im Haushalt Einkommensgrenze Mögliches Jahresbrutto (Typ A) *)
3 Personen (davon 1 Kind) 31.000 EUR 55.888 EUR
4 Personen (davon 2 Kinder) 37.400 EUR 65.888 EUR
5 Personen (davon 3 Kinder) 43.800 EUR 75.888 EUR

Einkommensgrenzen Einkommensgruppe B

Personenzahl im Haushalt Einkommensgrenze Mögliches Jahresbrutto (Typ B) *)
3 Personen (davon 1 Kind) 43.400 EUR   75.263 EUR
4 Personen (davon 2 Kinder) 52.360 EUR   89.263 EUR
5 Personen (davon 3 Kinder) 61.320 EUR 103.263 EUR

* Bruttoeinkommen für Arbeitnehmer- und Angestelltenhaushalte.

Es wurden folgende Abzugspauschalen berücksichtigt:

1.200 EUR Werbungskostenpauschale

12% für Steuern / 12% für Krakenversicherungen / 12% für Rentenversicherungen

Freibetrag von 4.000 EUR für 2-Personenhaushalte, sowie Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften