Einkommensgrenzen

Einkommensgrenzen (gültig bis 2027)

Der gesetzlichen Einkommensgrenze ist das anrechenbare Jahreseinkommen des Antragstellers und ggf. seiner Haushaltsangehörigen gegenüber zu stellen, um so die Über-/Unterschreitung der Einkommensgrenze feststellen zu können. Um das anrechenbare Jahreseinkommen zu ermitteln, ist eine umfangreiche Berechnung / Bereinigung nach den §§ 14 und 15 WFNG NRW erforderlich.

Ausgangsbasis ist das Jahreseinkommen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 Einkommensteuergesetz. Von daher ist die Einkommensgrenze nicht gleichzusetzen mit der Höhe des erzielten / bezogenen Jahreseinkommens.

 

Zum anrechenbaren Jahreseinkommen zählen nicht:
 

  • die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Einkommensteuergesetz (z.B. Zinseinkünfte)
  • die Ausbildungsvergütung eines haushaltsangehörigen Kindes im Sinne des § 32 Absätze 1 und 3 bis 5 des  

Einkommensteuergesetzes (das sind grundsätzlich solche Kinder, für die noch ein Anspruch auf gesetzliches Kindergeld   neben der Ausbildungsvergütung besteht),

  • die Einkünfte einer zu betreuenden haushaltsangehörigen Person, die hilflos / häuslich pflegebedürftig im Sinne des §         33 b Abs. 6 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist.

 

Einkommensgrenzen Einkommensgruppe A

Einkommensgrenzen Einkommensgruppe B

* Bruttoeinkommen für einen Arbeitnehmer- und Angestelltenhaushalt.

Es wurden folgende Abzugspauschalen berücksichtigt:

  • 1.230 Euro Werbungskostenpauschale
  • 12% für Steuern / 12% für Krankenversicherung / 12% für Rentenversicherung
  • Freibetrag von 4.000,00 € für 2-Personen-Haushalte sowie Ehepaare/ eingetragene Lebenspartnerschaften

Concept & Consult GmbH | Repkestraße 3 | 33378 Rheda-Wiedenbrück | Tel.: 05254 66094-28 | Telefax: 05254 66094-29 | Email: info@cuc-gmbh.de

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.