Der Förderkredit wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die der KfW für weitere Neuzusagen in diesem Förderprodukt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft.
Haben Sie Ihren Antrag schon über Ihren Finanzierungspartner bei der KfW gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage von der KfW erhalten haben, ist Ihr Förderkredit für Sie reserviert.
Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind. Über den Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.
Alternativ bieten verschiedene Bundesländer und Kommunen Förderungen an. Bitte erkundigen Sie sich hierzu beim Förderinstitut Ihres Bundeslandes oder bei Ihrer Kommune.
Fördermittel können nun beantragt werden