Aktuelles
27.08.2026
Konditionsanpassung KfW
KfW ändert Konditionen u.a. für folgende Programme:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (124) nicht geändert
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) nicht geändert
- Altersgerecht Umbauen - Kredit (159) nicht geändert
- BEG Wohngebäude (261) erhöht
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (296) nicht geändert
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung (297) nicht geändert
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298) nicht geändert
- Wohneigentum für Familien Neubau (300) nicht geändert
- Wohneigentum für Familien Bestand (308) nicht geändert
- BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358, 359) nicht geändert
01.07.2026
Start des KfW Zuschußprogramms 266 (Gewerbe zu Wohnen) ab 01.07.2026
Ab 01. Juli 2026 können Sie Zuschüsse für das Programm 266 direkt bei der KfW beantragen.
- Zuschuss: 30 % von max. 100.000 Euro förderfähigen Kosten pro Wohneinheit, mit Ausnahme privater Selbstnutzer müssen alle Antragstellergruppen die Förderung als De-minimis Beihilfe(PDF, 343 KB, abbilden.
- Die KfW fördert: alle, die nicht zu Wohnzwecken genutzte beheizte Gebäude oder nicht zu Wohnzwecken genutzte beheizte Teile von Gebäuden zu Wohnraum umbauen möchten. Diese Nutzungsänderung bedarf i.d.R. einer Baugenehmigung.
Gefördert werden die Kosten für den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Im Zielzustand ist Mischnutzung zulässig. Förderfähig sind nur die Kosten für den Umbau, nicht die Kosten der energetischen Sanierung.
Es bietet sich insbesondere eine Kombination mit dem Wohngebäude – Kredit (261) zur Erreichung des geforderten Effizienzhaus-Niveaus an.
Voraussetzungen für die Förderung
- Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
- Für alle geförderten Wohneinheiten muss mindestens der Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ erreicht werden.
- Die Einbindung von Expertinnen oder Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden, ist notwendig.
- Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 54 Monate
Antragstellung über die Webseite der KfW
