Aktuelles

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27.08.2026

Konditionsanpassung KfW

KfW ändert Konditionen u.a. für folgende Programme:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124) nicht geändert
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) nicht geändert
  • Altersgerecht Umbauen - Kredit (159) nicht geändert
  • BEG Wohngebäude (261) erhöht
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude (296) nicht geändert
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung (297) nicht geändert
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298) nicht geändert
  • Wohneigentum für Familien Neubau (300) nicht geändert
  • Wohneigentum für Familien Bestand (308) nicht geändert
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (358, 359) nicht geändert

01.07.2026

Start des KfW Zuschußprogramms 266 (Gewerbe zu Wohnen) ab 01.07.2026

Ab 01. Juli 2026 können Sie Zuschüsse für das Programm 266 direkt bei der KfW beantragen.

 

  • Zuschuss: 30 % von max. 100.000 Euro förde­rfähigen Kosten pro Wohn­einheit, mit Ausnahme privater Selbst­nutzer müssen alle Antrag­steller­gruppen die Förderung als De-minimis Beihilfe(PDF, 343 KB, abbilden.
  • Die KfW fördert: alle, die nicht zu Wohn­zwecken genutzte beheizte Gebäude oder nicht zu Wohn­zwecken genutzte beheizte Teile von Gebäuden zu Wohn­raum umbauen möchten. Diese Nutzungs­änderung bedarf i.d.R. einer Bau­genehmigung.

Gefördert werden die Kosten für den Umbau‍‌ von nicht zu Wohn­zwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohn­zwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohn­raum. Im Ziel­zustand ist Mischnutzung‍‌ zulässig. Förder­fähig sind nur die Kosten für den Umbau, nicht die Kosten der energetischen Sanierung.

 

Es bietet sich insbesondere eine Kombination mit dem Wohngebäude – Kredit (261) zur Erreichung des geforderten Effizienzhaus-Niveaus an.

 

Voraussetzungen für die Förderung

  • Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit‍‌ entstehen.
  • Für alle geförderten Wohn­einheiten muss mindestens der Standard „Effizienz­haus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienz­haus Denkmal Erneuerbare-Energien“ erreicht werden.
  • Die Einbindung von Expertinnen oder Experten für Energie­effizienz, die in der Expertenliste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden, ist notwendig.
  • Der Umsetzungs­zeitraum beträgt maximal 54 Monate

Antragstellung über die Webseite der KfW

 

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