Darlehensbeträge NRW.BANK
Einkommensgruppe A
Neubau, Ersterwerb und Bestandsimmobilien (mit 1 Kind)
A
Neubau, Ersterwerb und Bestandsimmobilien (mit 2 Kindern)
Neubau, Ersterwerb und Bestandsimmobilien (mit 3 Kindern)
A
Einkommensgruppe B
Neubau, Ersterwerb und Bestandsimmobilien (mit 1 Kind)
A
Neubau, Ersterwerb und Bestandsimmobilien (mit 2 Kindern)
Neubau, Ersterwerb und Bestandsimmobilien (mit 3 Kindern)
A
Zusatzdarlehen
Zusatzdarlehen (Energetisch Bauen)
Zusatzdarlehen für Bauvorhaben mit dem energetischen Niveau "BEG Effizienzhaus 40 Standard" in Höhe von 30.000 Euro. Die technischen Anforderungen dafür sind in der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)" festgeschrieben.
Der Tilgungsnachlass beträgt 50% (nur für Einkommensgruppe A)
Zusatzdarlehen (Bauen mit Holz)
Der Einsatz von Holz kann auf Antrag mit einem Zusatzdarlehen in Höhe von 1,30 Euro je Kilogramm Holz gefördert werden, maximal 17.000 Euro je Wohneinheit. Das Zusatzdarlehen richtet sich an Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz (zum Beispiel bei Hybridbauten oder Massivholzgebäuden), der über den Anteil bei konventionell in Stein errichteten Gebäuden hinausgeht, bei denen lediglich der Dachstuhl aus Holz erichtet wird.
Der Tilgungsnachlass beträgt 50% (nur für Einkommensgruppe A)
Zusatzdarlehen (standortbedingte Mehrkosten)
Das Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten beträgt 75% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 25.000 Euro
Der Tilgungsnachlass beträgt 50% (nur für Einkommensgruppe A)
Zusatzdarlehen (Barrierefreiheit)
Bei der Neuschaffung oder beim Ersterwerb barrierefreier Objekte (bis einschließlich Gebäudeklasse 2) kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 11 500 Euro gewährt werden.
Der Tilgungsnachlass beträgt 50% (nur für Einkommensgruppe A)
